Abrechnung

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Ich bin berechtigt zur Abrechnung mit allen
- privaten Krankenkassen
und den
- Beihilfestellen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind oder Ihre Versicherung aus anderen Gründen nicht in Anspruch nehmen wollen, können Sie auch als
- Selbstzahler
zu mir kommen.
Die Gebühr für eine Therapiesitzung (50 Minuten) wird gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
Die Kosten für die Vorgespräche (probatorische Sitzungen) werden von Ihrer Privatkasse in aller Regel voll erstattet. Um "unliebsame Überraschungen" zu vermeiden, empfehle ich Ihnen, sich vor Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer Kasse über die genaue Anzahl der erstattungsfähigen Psychotherapiesitzungen pro Jahr in Ihrem Versicherungstarif kundig zu machen.
Die ersten fünf "Schnupperstunden" sind von dieser Regelung ausgenommen und werden von der Privatkasse ohne weitere Prüfung erstattet.